Urteil nach tödlichem Irrtum: Jäger erschoss Freund auf Hochsitz
Urteil nach Jagd-Unglück: Tödlicher Irrtum! Mann erschießt Freund auf Hochsitz
Spots Urteil nach Jagd-Unglück: Tödlicher Irrtum! Mann erschießt Freund auf Hochsitz

Ludwigslust (Mecklenburg-Vorpommern) – Zwei Freunde gingen gemeinsam zur Jagd, doch nur einer kehrte zurück. Küchenmeister Jens H. (†48) wurde von einer Kugel in den Hals getroffen und tödlich verletzt. Der Schütze: sein langjähriger Jagdfreund Stefan G. (51). Jetzt ist das Urteil gefallen: eine Bewährungsstrafe.
Der tragische Vorfall ereignete sich am 2. Januar 2025 bei Mustin. Nur 142 Meter trennten die beiden Männer an diesem Abend. Dann führte ein fataler Irrtum zur Katastrophe: Nach einer WhatsApp-Nachricht über ein angebliches Wildschwein sah Stefan G. auf seinem Wärmebildgerät lediglich einen hellen Punkt, hielt ihn für Wild und drückte ab. Gegen 20 Uhr fiel in der Dunkelheit ein Schuss. Doch statt eines Wildschweins traf die Kugel den 48-jährigen Familienvater, der kurze Zeit später verblutete. Richter: „So ziemlich alles falsch gemacht“
Das Amtsgericht Ludwigslust verurteilte den Cloppenburger Makler und Jäger Stefan G. wegen fahrlässiger Tötung zu zwei Jahren Haft auf Bewährung. Zudem muss er der Witwe des Opfers 9000 Euro zahlen.
Im Prozess zeigte sich der Angeklagte tief erschüttert. Über seinen Anwalt ließ er erklären, das Opfer sei sein bester Freund gewesen. Er empfinde große Trauer und bereue die Tat zutiefst. Für Richter Siegmar Hackbarth stand dennoch fest: „Er hat an diesem Abend so ziemlich alles falsch gemacht, was man eigentlich falsch machen kann.“ Diese Fehler kosteten einen Vater das Leben
Nach Überzeugung des Gerichts war das Zielfernrohr falsch eingestellt. Zudem habe der Schütze weder überprüft, ob er tatsächlich Wild im Visier hatte, noch sich vergewissert, wo genau sein Freund saß. Das Fazit des Richters: Hätte er die grundlegenden Jagdregeln beachtet, wäre es nicht zu dem tödlichen Unglück gekommen.
Die Anwältin der Witwe des Getöteten forderte eine Haftstrafe ohne Bewährung.Der Verteidiger des Todesschützen kündigte dagegen an, seinem Mandanten die Annahme des Urteils zu empfehlen.
Urteil nach Jagd-Unglück: Tödlicher Irrtum!
