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Experte: Stütze darf gekürzt werden! Wer nie einzahlt, soll weniger kriegen.

Sozialexperte: Stütze darf gekürzt werden!: Wer nie einzahlt, soll weniger kriegen

Viele halten die Regel für ungerecht: Bürgergeld und

Viele halten die Regel für ungerecht: Bürgergeld und Grundsicherung werden an Menschen ausgezahlt, die nie einen Cent in die Sozialversicherung eingezahlt haben – in gleicher Höhe wie jene, die ein Leben lang Beiträge abführen mussten. Unions-Fraktionsvize Johannes Winkel (34, CDU) findet das falsch, will Staats-Stütze staffeln: Einzahler sollen mehr bekommen als Nicht-Einzahler, sagte er beim Podcast „Ronzheimer“.

Kritiker glauben, das sei rechtlich nicht zulässig, benachteilige

Kritiker glauben, das sei rechtlich nicht zulässig, benachteilige zudem vor allem Ausländer in Bürgergeld und Grundsicherung.

Dem widerspricht Sozialrechtsexperte Prof. Gregor Thüsing (55, Uni

Dem widerspricht Sozialrechtsexperte Prof. Gregor Thüsing (55, Uni Bonn): „Die Vorschläge von Johannes Winkel sind durchaus machbar“, so der Top-Jurist zu BILD. „Eine Leistungsdifferenzierung braucht – wie jede Ungleichbehandlung – eine Rechtfertigung. Die aber liegt eben in der Beitragszahlung oder Nicht-Beitragszahlung.“

Heißt: Der Staat darf zwischen Nicht-Einzahlern und Einzahlern

Heißt: Der Staat darf zwischen Nicht-Einzahlern und Einzahlern unterscheiden. Arbeitslose Schulabgänger oder Zuwanderer ohne bisherigen Job dürfen demnach weniger Stütze erhalten als Arbeitslose, die bereits Sozialbeiträge abgeführt haben.

Einzige Bedingung: Die geringere Stützeleistung für Nichtzahler darf

Einzige Bedingung: Die geringere Stützeleistung für Nichtzahler darf eine Untergrenze nicht unterschreiten, so Thüsing: „Das, was ohne vorangegangene Beitragszahlung gewährt wird, darf nicht hinter dem zurückbleiben, was entsprechend der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts die Wahrung der Menschenwürde fordert“ – dieses „Existenzminimum“ liegt nach Rechtslage bei 70 Prozent des Regelsatzes für Stütze-Empfänger. Thüsing: „Innerhalb dieses Gestaltungsspielraums ist das aber keine rechtliche, sondern alleine eine politische Frage.“ Die Regierung müsste sich also nur trauen …

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