EU-Asylrecht: Neuer Notfallrahmen soll Zurückweisungen erlauben
Grundrecht wackelt: Kippt die EU das Asylrecht für alle? Migranten könnten im Notfall ohne Verfahren zurückgewiesen werden
Spots Grundrecht wackelt: Kippt die EU das Asylrecht für alle? Migranten könnten im Notfall ohne Verfahren zurückgewiesen werden

Berlin – Bekommt das EU-weite Grundrecht auf ein Asylverfahren bald eine gesetzlich verankerte Ausnahme? Können EU-Grenzschützer in Ausnahmefällen künftig den Befehl erhalten, Migranten ohne Aufnahme von Personalien direkt und notfalls mit körperlichem Einsatz über die Grenze zurückzuweisen?
Am 16. September kündigte EU-Präsidentin Ursula von der Leyen (67, CDU) in ihrer Rede zur Lage der Union einen „neuen Notfallrahmen für außergewöhnliche Situationen an den EU-Grenzen“ an. Es geht um Fälle, in denen Massenbewegungen von Flüchtlingen „gezielt herbeigeführt und als Waffe eingesetzt“ werden – zum Beispiel an der Grenze von Belarus zu Polen oder – aus Sicht konservativer Politiker – Ende Juli in Ceuta. „Robuste“ Zurückweisungen wären möglich
Am Samstag trafen sich europäische Innenminister zum Münchener Migrationsgipfel. Der Asylexperte Prof. Daniel Thym (53, Uni Konstanz) präsentierte ein Vier-Optionen-Papier. Ein Punkt: „Beschränkung des Zugangs zu Asylverfahren“. Thym: Der angekündigte „Europäische Notfallrahmen“ könnte Rechtssicherheit schaffen, wenn er festlegte, „unter welchen Umständen der Zugang zu einem Asylverfahren verweigert werden“ kann.
Gastgeber Alexander Dobrindt (56, CSU) und seine Kollegen wollen laut Vermerk „Ausnahmesituationen an den Außengrenzen definieren“. In Krisenfällen sollen „robuste“ Zurückweisungen an der Grenze erlaubt sein. Die Weichen werden schon in den nächsten Tagen gestellt: Anfang Oktober tagen die Innen- und Justizminister in Luxemburg. Zwei Wochen später entscheiden die Staats- und Regierungschefs (darunter Kanzler Friedrich Merz, 70) beim EU-Gipfel in Brüssel.
Grundrecht wackelt: Kippt die EU das Asylrecht für alle?
